30.08.2026, 13:33
(30.08.2026, 13:06)TranceNation 2k14 schrieb: Der Schilderung nach war es ja nicht "blanko", sondern verdeckt.
Naja, und welche "nicht befangenen" Zeugen sollte es geben...die unbeteilgten Drittem in der Wohnung dürften überschaubar sein.
Etwas verdeckt unterschreiben ist defakto blanko. Da sollte man schon nachschauen. Wenn jetzt wirklich bewusst ein kleinster Teil verdeckt wurde, wäre das aber sogar vorsätzliche Täuschung...
Gäbe sicher weniger befangene als die Partnerin, denke so wird es auch ein Gericht einschätzen. Wenn sie freilich unter Eid aussagt, ist es nochmal etwas anderes.
Im übrigen würde ich dafür plädieren, nicht so knapp zum Flughafen Frankfurt anzureisen

Ceterum censeo limites numeri certantium in certaminibus Germaniae esse delendos.

