18.08.2026, 13:18
(18.08.2026, 12:04)Atanvarno schrieb:(18.08.2026, 11:38)Barnie schrieb:(17.08.2026, 19:17)runner5000 schrieb: Dieser Artikel ist von vorne bis hinten einfach nur Quatsch.
Also das ist er ganz sicher nicht. Er betrachtet den Fall nur aus einer gänzlich anderen Perspektive der zivilen Gerichtsbarkeit und stellt grundsätzliche Fragen. Und die Prüfung der tatsächlichen Umstände und der Verhältnismäßigkeit des Strafmaß sind tatsächlich Anforderungen, die man nicht leichtfertig ausblenden sollte.
Elke Lill schrieb:Es geht um die Frage, wie weit sich Spitzensportler allgemein zum Wohle eines fairen Sports traktieren lassen müssen? Müssen Spitzensportler jederzeit mit Eingriffen in ihre Intimsphäre rechnen und letzten Endes dadurch entmenschlicht werden?
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Wo liegt also die Rechtssicherheit der Sportler und wie viel wiegt ihre Menschenwürde überhaupt noch? Eine Regelung, die so ausgelegt wird, dass „ein wichtiger Grund“ im Ergebnis letztlich nie vorliegt, und in der Folge die Sportler jederzeit Dopingkontrollen abgeben müssen, wie sie der Sanktionsbescheid mit der vierjährigen Sperre letztlich suggeriert, ist wohl verfassungswidrig.
Von einer Anwältin erwarte ich, wenn sie sich öffentlich zu einem Thema äußert, dass sie sich mit der geltenden Rechtslage beschäftigt hat.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 2018 geurteilt, dass die durch den Anti-Doping-Kampf entstehenden Grundrechtseingriffe bei Athleten verhältnismäßig und zulässig sind.
Bei den Argumenten zum Strafmaß wird's durch den Verweis auf "die unzähligen Skandale renommierter Politiker" auch noch ein bisschen populistisch, hanebüchen dann die Verschwörungstheorie von den bösen Ausländern, die deutsche Konkurrenten loswerden wollen. Ergänzend noch etwas whataboutism (wenn der DLV schon nichts gegen Rassismus tut, soll er sich wenigsten schützend vor einen schwarzen Athleten, der eines Anti-Doping-Vergehens beschuldigt wird, werfen)
Zitat:Es gibt im Fall Ansah diverse ihn entlastende Umstände: Er wurde vor und nach dieser nicht erfolgten Kontrolle ständig kontrolliert, ohne dass es Auffälligkeiten gegeben hatte.
Dass und warum das kein entlastender Umstand ist, wurde hier im Thread doch mehrfach erklärt.
Also ich teile nicht Alles, was Sie so schreibt. Insbesondere die Passagen, die mehr von Vermutungen und Verdächtigungen zeugen als von juristischen Inhalt, haben m.M. in so einem Artikel nichts zu suchen.
Nachdem ich den Beitrag jetzt aber nochmals gelesen habe, das Meldesystem und die Meldepflichten werden in diesem gar nicht thematisiert. Mit Verhältnismäßigkeit ist dort die Höhe der Strafe im Verhältnis zum Vergehen gemeint. Das Beispiel des Tennisspielers Jannik Sinner zeigt doch ziemlich deutlich, dass es durchaus Abstufungen bei der Strafbemessung gibt und dieses auch in diesem Fall berücksichtigt werden muss.
Und wie gesagt, Sie betrachtet die zivilrechtliche Seite, und dort spielen natürlich Umstände wie "nie auffällig" schon eine Rolle. Aber ich gebe zu, in der Sportgerichtsbarkeit sieht das ein bisschen anders aus.

