09.08.2026, 10:35
Zunächst vielen Dank für die Auskunft! Sie ist zunächst einmal beruhigend.
Was bleibt ist die Inkonsequenz, auch wenn sie im Sinne der Athleten ist.
Im entsprechenden Profil ist die Leistung als nicht bestenlistenfähig gekennzeichnet.
Bei Leistungen außerhalb des Mehrkampfes sind nicht bestenlistenfähige Leistungen auch nicht als Qualifikationsleistungen anerkannt (ich wüsste hier keine Ausnahme).
Es wäre sehr schön, wenn du eine Quelle für die Regelungen angeben könntest, in der diese Kriterien nachzulesen sind.
Was bleibt ist die Inkonsequenz, auch wenn sie im Sinne der Athleten ist.
Im entsprechenden Profil ist die Leistung als nicht bestenlistenfähig gekennzeichnet.
Bei Leistungen außerhalb des Mehrkampfes sind nicht bestenlistenfähige Leistungen auch nicht als Qualifikationsleistungen anerkannt (ich wüsste hier keine Ausnahme).
Es wäre sehr schön, wenn du eine Quelle für die Regelungen angeben könntest, in der diese Kriterien nachzulesen sind.


