Gestern, 13:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 13:42 von Roy Schmidt.)
(Gestern, 12:44)CoachnEngineer schrieb:(Gestern, 08:24)Roy Schmidt schrieb:(Gestern, 07:58)CoachnEngineer schrieb:(Gestern, 07:08)Tom75 schrieb:(Gestern, 06:35)alex72 schrieb: Aber irgendeine Grenze muss diese Kontrollen abseits des Zeitfensters ja haben,
Wenn einer wie hier einen Flug verpassen würde und zu einem erheblichen Verdienstausfall führen würde,
Was ist wenn der Kontrolleur eine Stunde vor einer Prüfung klingelt ?
Etc,...
Dafür muss man dann möglichst genaue Angaben im ADAMS-System machen.
Wenn man dort nur die absolut notwendigen Pflichtangaben macht, kann man schnell in solche Probleme rennen, daher wird bei Schulungen meines Wissens nach dringend angeraten möglichst detaillierte Angaben zu machen.
Aber zu dem Thema kann Roy hoffentlich mehr sagen.
Aber außerhalb des 1h-Zeitfensters bin ich doch nicht verpflichtet, mich an der Stelle aufzuhalten, die ich im ADAMS angegeben habe, richtig?
Doch natürlich! Du musst IMMER an dem Ort anzutreffen sein der im Adams hinterlegt ist.
Der Unterschied zwischen dem 1h-Zeitfenster und einer anderen Zeit ist lediglich, dass du im Zeitfenster immer zu Hause sein musst (bzw an der Adresse die in dem Moment deine Übernachtungsadresse ist) und außerhalb des Fensters der Kontrolleur dich anruft (mit unterdrückter Nummer) wenn du nicht am angegebenen Ort bist und ihr 1h Zeit habt zusammenzutreffen.
Beide Fenster führen bei nicht antreffen zum Misstest.
Edit: Zu der vom Alex gefragten Prüfungssituation: dann kommt er mit in die Uni und wartet falls es nicht anders geht. Ich hatte innerhalb meiner Polizeiausbildung mehrere Kontrollen während des Unterrichts. Eine sogar während einer Klausur. Beim Praktikum auf dem Polizeirevier. Das Sicherheitspersonal an den Zugängen in Polizeigelände werden sogar darüber informiert das jederzeit ein Kobtrolleur kommen kann. Zu den Geländen haben ja normalerweise Zivilisten keinen Zugang.
Ich war 16 Jahre in einem Testpool. Man gewöhnt sich dran und irgendwann akzeptiert man es einfach das es dazu gehört. Aber von außerhalb betrachtet ist es gerade in dem Zeitalter des Datenschutzes schon ein nicht zu verachtender Eingriff.
Was ich meinte, ist der Punkt, dass man wohl doch durchaus in ADAMS außerhalb des 1h Zeitfensters Aufenthaltsorte eintragen kann, an denen eine persönliche wie telefonische Erreichbarkeit sehr unwahrscheinlich ist. Wie wird das mit telefonischer Erreichbarkeit grundsätzlich gehandhabt? Noch gibt es in D durchaus viele Funklöcher? Bzw. Aufenthaltsorte, in denen der Gebrauch von Mobiltelefonen nicht gestattet ist. Wer ist da in der Nachweispflicht hinsichtlich der 1h-Regel? Wann wurde z.B. eine Mailbox-Nachricht tatsächlich zugestellt etc. pp.
Bin ich zum Beispiel verpflichtet einen Anruf mit unterdrückter Nummer zurückzurufen? Etwas was ich z.B. grundsätzlich nicht mache.
Ich bin aufgrund allem, was hier in der Diskussion so aufkommt, echt sehr froh, damit im Moment nix mehr zu tun zu haben. Und mir fällt es auch nicht schwer in Zukunft darauf zu verzichten. Wenn noch mehr so denken, fehlen der LA in Zukunft einige Fachkräfte, wie vermutlich auch Talente
Die 1h Regel gilt ab dem Zeitpunkt, wo der Athlet die Kenntnis hat, dass er einer Kontrolle unterzogen wird (frag mich nicht wie das juristisch geregelt ist aber so wird es praktisch gehandhabt)
Wenn bei Adams ein Ort steht, wo es unmöglich ist eine Kontrolle durchzuführen (was auch immer das für ein Ort sein soll) und der Kontrolleur darüber Kenntnis hat, wird dann in den meisten Fällen auch keine Kontrolle zu dem Zeitpunkt eingeleitet. Man kann auch Notizen bei Adams hinterlassen wie z.b. "Keinen Empfang".
Man hat ja auch in der Regel immer die selben 1-2 Kontrolleure. Die kennen die Athleten nach einer Zeit auch und wissen wo und wann sie ihn am besten antreffen. Viele Kontrollen bieten auch zeitlichen Spielraum oder sind an eine Tageszeit aber nicht an einen Tag gebunden. Somit kann der Kontrolleur seine Liste quasi in einer Woche (ein loses Beispiel) abarbeiten. Deshalb kommt es auch öfter vor, dass am selben Tag mehrere Athleten einer TG kontrolliert werden. Aber natürlich gibt es auch Kontrollen die zeitlich strikt gebunden sind, gerade bei sehr erfolgreichen Athleten.
Man muss auch nicht jeden "Scheiß" in Adams eintragen. Wenn ich einkaufen bin und der Kontrolleur steht vor meiner Tür, ruft mich an, ich sag ihm ich bin in 20 Minuten zurück, er wartet und gut ist. Außer natürlich in dem 1h-Zeitfenster, was man angegeben hat. Da muss man immer direkt antreffbar sein.
Der Kontrolleur ruft auch mehrmals an und eine unterdrückte Nummer kann man eh nicht zurückrufen. Es ist einfach so wenn du auf dein Handy guckst und einen Anruf oder einen verpassten Anruf einer unterdrückten Nummer drauf hast, dann weißt du das du eine Kontrolle hast. Das wird einfach so automatisiert. Und falls du den Anruf verpasst hast und du nicht an dem Ort bist, wo du gerade laut Adams sein solltest, dann wartest du auf den nächsten Anruf und sagst dem Kontrolleur du bist in x Minuten zu Hause.
Wie gesagt dass ist alles aus der Erfahrung, die ich in meinen über 100 Kontrollen zwischen 2008 und 2024 gemacht habe. Juristisch kann das natürlich etwas von meiner Erfahrung abweichen.

