Vor 1 Stunde
(Vor 10 Stunden)menarfin schrieb: Mal so aus Interesse: Gibt es eigentlich auch solche Strafen auf Bewährung? Also wäre es möglich (egal ob das von der Sache her möglich ist, rein verfahrenstechnisch)?
Nein. Das Strafmaß kann verkürzt werden, aber eine Aussetzung zur Bewährung ist nicht vorgesehen.
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)

