21.07.2026, 11:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.07.2026, 11:07 von Reichtathletik.)
Wir wissen nicht ob es einen Anfangsverdacht gab. Wir wissen nicht, ob etwas unterschrieben wurde. Wir haben zwei kurze schriftliche Statements. Ich denke, jetzt heißt es warten.
Würde man das Unschulsprinzip übrigens so übergeigen dürfte man gar keine Tests machen und auch nirgendwo einen Blitzer aufstellen. Natürlich geht es um das Abschrecken und auch zum Teil um Zufallstreffer. Ich glaube wir tun alle gut daran, die juristische Unschuldsvermutung nicht zu verwechseln mit einem Unschuldsfakt. Sowohl im Rechtsstaat als auch in der Wissenschaft gilt es Vermutungen (Hypothesen) stets auf ihre Stichhaftigkeit auch zu überprüfen. Alles andere ist keine Vermutung sondern ein Glaube.
Hier wurde ja niemand verurteilt bislang, sondern es wird ermittelt.
Würde man das Unschulsprinzip übrigens so übergeigen dürfte man gar keine Tests machen und auch nirgendwo einen Blitzer aufstellen. Natürlich geht es um das Abschrecken und auch zum Teil um Zufallstreffer. Ich glaube wir tun alle gut daran, die juristische Unschuldsvermutung nicht zu verwechseln mit einem Unschuldsfakt. Sowohl im Rechtsstaat als auch in der Wissenschaft gilt es Vermutungen (Hypothesen) stets auf ihre Stichhaftigkeit auch zu überprüfen. Alles andere ist keine Vermutung sondern ein Glaube.
Hier wurde ja niemand verurteilt bislang, sondern es wird ermittelt.
Ceterum censeo limites numeri certantium in certaminibus Germaniae esse delendos.

