Gestern, 09:49
Ist doch sehr einfach:
Er wird von der NADA Post bekommen um zum Sachverhalt Stellung zu nehmen.
Wenn Er den Sachverhalt ordentlich wiedergibt und aufzeigt, passiert gar nichts!
Eine ähnliche Situation hatte ich auch schon vor Jahren bei meinen Athleten.
Eventuell mal vorher mit einem Juristen beim DLV Kontakt aufnehmen, und das abklären.
Dazu ein Auszug der Athletenschutzrechte:
... das Recht, das Erscheinen in der Dopingkontrollstation aus guten Gründen zu verschieben,
das Recht, über seine*ihre Rechte und Verantwortlichkeiten informiert zu werden, das Recht,
alle Bedenken in Bezug auf den Ablauf aufzuzeichnen und das Recht, eine Kopie der Aufzeichnungen
der Probenahme zu erhalten.
Athleten*innen haben das Recht auf Gerechtigkeit, einschließlich des Rechts auf rechtliches
Gehör und des Rechts auf eine faire Anhörung in einem angemessenen Zeitrahmen vor einem
fairen, unparteiischen und operativ unabhängigen Disziplinarorgan mit einer zeitnahen,
begründeten Entscheidung, die insbesondere eine Erklärung der Gründe für die Entscheidung
enthält.
Im Rechtsmittelverfahren hat ein*eine Athlet*in ein Recht auf ein faires, unparteiisches und
operativ unabhängiges Disziplinarorgan, das Recht auf Vertretung durch einen Anwalt auf
eigene Kosten des*der Athleten*in und auf eine zeitnahe, schriftliche und begründete
Entscheidung...
Er wird von der NADA Post bekommen um zum Sachverhalt Stellung zu nehmen.
Wenn Er den Sachverhalt ordentlich wiedergibt und aufzeigt, passiert gar nichts!
Eine ähnliche Situation hatte ich auch schon vor Jahren bei meinen Athleten.
Eventuell mal vorher mit einem Juristen beim DLV Kontakt aufnehmen, und das abklären.
Dazu ein Auszug der Athletenschutzrechte:
... das Recht, das Erscheinen in der Dopingkontrollstation aus guten Gründen zu verschieben,
das Recht, über seine*ihre Rechte und Verantwortlichkeiten informiert zu werden, das Recht,
alle Bedenken in Bezug auf den Ablauf aufzuzeichnen und das Recht, eine Kopie der Aufzeichnungen
der Probenahme zu erhalten.
Athleten*innen haben das Recht auf Gerechtigkeit, einschließlich des Rechts auf rechtliches
Gehör und des Rechts auf eine faire Anhörung in einem angemessenen Zeitrahmen vor einem
fairen, unparteiischen und operativ unabhängigen Disziplinarorgan mit einer zeitnahen,
begründeten Entscheidung, die insbesondere eine Erklärung der Gründe für die Entscheidung
enthält.
Im Rechtsmittelverfahren hat ein*eine Athlet*in ein Recht auf ein faires, unparteiisches und
operativ unabhängiges Disziplinarorgan, das Recht auf Vertretung durch einen Anwalt auf
eigene Kosten des*der Athleten*in und auf eine zeitnahe, schriftliche und begründete
Entscheidung...

