Gestern, 13:43
Auch wenn Notalp seine eigenen Betrachtungen für "abschließend" erklärt hat, erlaube ich mir, einen weiteren Gedanken hinzuzufügen:
Ich erkenne hier das bekannte Spannungsverhältnis zwischen positivem und negativem Freiheitsbegriff. Im Hinblick auf die Religionsfreiheit (ein Menschrecht u.a. laut Grundgesetz und UN-Deklaration) zeigt sich dieses Spannungsverhältnis sehr deutlich anhand eines Vergleichs zwischen den USA und Frankreich, zwei modernen, von bürgerlichen Revolutionen im späten 18. Jahrhundert geprägten westlichen Demokratien. In den USA wird Religionsfreiheit als positive Freiheit interpretiert, die ein offenes und ostentatives Ausleben der eigenen Religiosität („free exercise“) ermöglicht. In Frankreich hingegen soll der Staat die Bürger vor religiöser Bedrängnis schützen. Also ein negatives Freiheitsverständnis: Freiheit „vor“ etwas statt Freiheit „zu“ etwas. Das Religiöse wird konsequent in die private Sphäre verwiesen, der öffentliche Raum wird, auch mit repressiven Mitteln, "neutral" gehalten. Eine Richterin mit Kopftuch ist in Frankreich undenkbar. In den USA wäre es undenkbar, ihr das Kopftuch zu verbieten - beides im Namen der Religionsfreiheit.
Zwischen diesen beiden Extremen lassen sich natürlich pragmatische Kompromisse aushandeln. So ist m.E. die Praxis auch hierzulande. Für mich heißt das: Toleranz gegenüber erkennbaren religiösen Bekenntnissen auch im öffentlichen Raum auf der einen Seite, Verzicht auf übergriffige Ostentation auf der anderen Seite.
Ich erkenne hier das bekannte Spannungsverhältnis zwischen positivem und negativem Freiheitsbegriff. Im Hinblick auf die Religionsfreiheit (ein Menschrecht u.a. laut Grundgesetz und UN-Deklaration) zeigt sich dieses Spannungsverhältnis sehr deutlich anhand eines Vergleichs zwischen den USA und Frankreich, zwei modernen, von bürgerlichen Revolutionen im späten 18. Jahrhundert geprägten westlichen Demokratien. In den USA wird Religionsfreiheit als positive Freiheit interpretiert, die ein offenes und ostentatives Ausleben der eigenen Religiosität („free exercise“) ermöglicht. In Frankreich hingegen soll der Staat die Bürger vor religiöser Bedrängnis schützen. Also ein negatives Freiheitsverständnis: Freiheit „vor“ etwas statt Freiheit „zu“ etwas. Das Religiöse wird konsequent in die private Sphäre verwiesen, der öffentliche Raum wird, auch mit repressiven Mitteln, "neutral" gehalten. Eine Richterin mit Kopftuch ist in Frankreich undenkbar. In den USA wäre es undenkbar, ihr das Kopftuch zu verbieten - beides im Namen der Religionsfreiheit.
Zwischen diesen beiden Extremen lassen sich natürlich pragmatische Kompromisse aushandeln. So ist m.E. die Praxis auch hierzulande. Für mich heißt das: Toleranz gegenüber erkennbaren religiösen Bekenntnissen auch im öffentlichen Raum auf der einen Seite, Verzicht auf übergriffige Ostentation auf der anderen Seite.


