Hellmuth, wir sind uns doch einig, dass Sanktionen bei Doping-Verstößen erfolgen müssen.
Bei mir geht es einerseits um einen Kaderathleten - KA -(w & m), andererseits um einen Staatsbürger (SB). Da der KA auch ein deutscher SB ist, so kann er eigentlich nicht doppelt bestraft werden. Bei einem gleichen Vergehen wird der SB (z.B. erlaubten Besitz) nicht bestraft.
Der KA unterliegt aber dem NADA-RTP und wird bei Verstößen bestraft. Das ist auch gut so.
Sollte dieser KA auch noch gegen das StGB verstoßen haben, so greift der Staat - wie auch beim SB - ein. Bei schweren Vergehen droht hier eine Haftstrafe.
Da es diese Gesetze schon gibt, braucht man nach meiner Meinung kein neues Gesetz, bei dem der Staat in den sportlichen Bereich eingreifen muss !
Wenn ein KA tatsächlich gegen die NADA-Richtlinien verstossen hat und vom Staat mit einem Gefängnisaufenthalt bestraft wird, so werden andere ausländische AthletenInnen bei einem gleichen Vergehen 'nur' mit einer Wettkampfsperre bedacht und brauchen nicht durch "Schwedische Gardinen" gucken.
Heinz Engels, Mainz
Bei mir geht es einerseits um einen Kaderathleten - KA -(w & m), andererseits um einen Staatsbürger (SB). Da der KA auch ein deutscher SB ist, so kann er eigentlich nicht doppelt bestraft werden. Bei einem gleichen Vergehen wird der SB (z.B. erlaubten Besitz) nicht bestraft.
Der KA unterliegt aber dem NADA-RTP und wird bei Verstößen bestraft. Das ist auch gut so.
Sollte dieser KA auch noch gegen das StGB verstoßen haben, so greift der Staat - wie auch beim SB - ein. Bei schweren Vergehen droht hier eine Haftstrafe.
Da es diese Gesetze schon gibt, braucht man nach meiner Meinung kein neues Gesetz, bei dem der Staat in den sportlichen Bereich eingreifen muss !
Wenn ein KA tatsächlich gegen die NADA-Richtlinien verstossen hat und vom Staat mit einem Gefängnisaufenthalt bestraft wird, so werden andere ausländische AthletenInnen bei einem gleichen Vergehen 'nur' mit einer Wettkampfsperre bedacht und brauchen nicht durch "Schwedische Gardinen" gucken.

Zitat:Da Leistungssportler (Kaderathleten des DOSB) sich in einem fairen Vergleich mit anderen Sportlern befinden, müssen für alle gleiche Bedingungen gelten!Richtig, darum geht es : Faire Bedingungen für ALLE AthletenInnen : In- und Ausland !
Heinz Engels, Mainz