(28.03.2015, 13:17)Javeling schrieb:(13.11.2014, 23:34)Hellmuth K l i m m e r schrieb: Auch ist es m.E. ausreichend, nur die mit professionellen Sport Beschäftigten (Kaderathleten) mit Sanktionen zu belegen.Kurz : Was ich nicht begreife : Ein deutscher Staatsbürger darf ein paar Gramm UM besitzen, ein Kaderathlet nicht. Im neuen Anti-Dopinggesetz greift doch der Staat ein und bestraft einen potentiellen Kaderathleten-Täter, der aber auch Staatsbürger ist.
Der 'Staatsbürger-Täter' wird nicht bestraft.
Heinz Engels, Mainz
D a s ist wirklich nicht so schwer zu begreifen!
Da es in unserer Gesellschaft privat jedem erlaubt ist, sich selbst zu schädigen, durch Rauchen, Trinken, Kiffen, ... (ich würde das, wenn's extensiv und häufig geschieht auch bestrafen!) ist es (z. B. das "Komasaufen") "legal".
Da Leistungssportler (Kaderathleten des DOSB) sich in einem fairen Vergleich mit anderen Sportlern befinden, müssen für alle gleiche Bedingungen gelten!
Das heißt: Athleten, die sich einen nicht erlaubten Vorteil verschaffen verhalten sich nicht fair gegenüber ihren Konkurrenten - und das m u s s sanktioniert werden.
Ich bin froh, dass das Dopinggesetz nun bald eingeführt wird; auch wenn's weiterhin Doper geben wird. Dreisten Menschen ist nicht zu helfen. Solche erlebte ich im DDR-Sport en masse.

H. Klimmer / sen.