27.04.2026, 04:49
(26.04.2026, 17:21)vedo schrieb:(26.04.2026, 16:54)runner5000 schrieb: @S_J
Danke für die Ausführungen! Und ich sehe keine nationale Bestimmung zum Thema Straßenrekorde, d.h. es müssten eigentlich die Regeln von WA gelten, dass Nettozeiten dafür nicht verwendet werden dürfen.
So wäre zwar auch meine Vermutung gewesen, allerdings hat der Hamburger Verband auch schon bei den 10km von Castellon die Nettozeit von Themann in der Rekordliste aufgenommen.
Spannender noch finde ich aber, wie der DLV mit der Leistung hinsichtlich der Nominierung für Birmingham umgeht. Wenn man jetzt kurz vor Ende des Nominierungszeitraums mal durchgeht, liegen bei bis zu sechs möglichen Starterinnen Domenika Mayer, Fabienne Königstein, Nina Reuter, Laura Hottenrott und Melina Wolf momentan auf den ersten fünf Plätzen des durch die Nominierungsrichtlinien festgelegten "Rankings" (Kombination aus Einzel- und Teamstarterinnen). Themann ist mit ihrer heutigen Nettozeit nur eine Sekunde langsamer als Melina Wolf letztes Jahr in Berlin auf Rang 6, oder alternativ mit der Bruttozeit nur auf Rang 8 noch hinter Katharina Saathoff und Jana Soethout. Soweit ich sehe, sehen die Richtlinien einen solchen Spezialfall nicht vor.
Das inzwischen uralte - aber nach wie vor auf der DLV-Seite verfügbare Dokument zum Thema:
https://www.leichtathletik.de/wettkaempf...lien-infos
Der Bundesausschuss Wettkampforganisation hat am 16.11.2004 im Umlaufverfahren folgendes beschlossen:
1. Bei allen Laufveranstaltungen, bei denen die Laufleistungen mit einem Transpondersystem erfasst werden, sind in den Ergebnislisten die Brutto- und Nettozeiten aufzuführen.
2. Die Platzierungen und die Siegerehrungen richten sich ausschließlich nach den Bruttozeiten.
3. Den Statistikern wird gestattet, die festgestellten Nettozeiten in die Bestenlisten aufzunehmen (Einzel – und Mannschaftsergebnisse).
Der Hamburger Statistiker hat also alles richtig gemacht. Er darf netto verwenden. So sollte die Leistung auch bei der Nominierung berücksichtigt werden.

