(23.04.2026, 14:41)Rostocker schrieb: Wenn ein Wettkampf/Lauf von entsprechender Stelle genehmigt ist, kann der geneigte Teilnehmende davon ausgehen, dass es ein Wettkampf/Lauf den entsprechenden Regeln entspricht.
Ansonsten erwarte ich einen entsprechenden Hinweis, der nicht zu übersehen ist.
"Es ist allgemein bekannt" ist eine schwierige Aussage, wenn man keine Information darüber findet und sich erst aus dem Streckenverlauf und der Steigung zusammenreimen muss, dass die Zeit weniger wert ist.
Aber es soll nicht mein Problem sein
In der aktuellen World Athletics Certified Road Races-Liste (Stand: 16. März 2026) wird der Boston‑Marathon ausdrücklich nicht als regelkonform für Bestenleistungen geführt. Der Grund liegt in zwei klar definierten Kriterien, die unter „Drop and Separation“ ausgewiesen werden:
Downhill: −3,30 m/km
World Athletics erlaubt für bestenlistenfähige Kurse maximal −1 m/km Gefälle. Boston überschreitet diesen Wert deutlich.
Separation: > 50 %
Für einen regelkonformen Kurs darf die Luftlinien‑Distanz zwischen Start und Ziel höchstens 50 % der Streckenlänge betragen. Auch dieses Kriterium erfüllt Boston nicht.
Diese beiden Punkte führen dazu, dass der Kurs nicht als „Competition Rule 31.21 compliant“ gekennzeichnet ist. Genau dieser Vermerk ist jedoch Voraussetzung dafür, dass erzielte Zeiten in die offiziellen World‑Athletics‑Bestenlisten eingehen dürfen.
Alle Kurse, die bestenlistenfähig sind, tragen in der Zertifikatsliste den Hinweis „Comp. Rule 31.21 compliant“.
https://worldathletics.org/download/down...s-16-march


