17.11.2025, 13:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.11.2025, 13:22 von runner5000.)
(17.11.2025, 09:12)Roy Schmidt schrieb:Was hat meine Aussage mit einer voreingenommenen Meinung zu tun? Ich habe lediglich faktisch die Frage erläutert, was dieser Passus in der Satzung bedeutet. Ob dieser auch umgesetzt wird, steht auf einem anderen Papier und deiner Aussage entnehme ich, dass das nicht der Fall ist. Und wie die anderen bereits gesagt haben, ist es erstmal ein Satzungsverstoß.(17.11.2025, 08:42)runner5000 schrieb:(16.11.2025, 22:00)S_J schrieb:(16.11.2025, 21:37)Reichtathletik schrieb: Gerade mal die Satzung der Athletics Vereine angesehen. Den Passus unter Pflichten der Mitglieder find ich sagen wir Mal spannend wenn gleichzeitig immer die Bedeutung der "Partnervereine" hochgehalten wird...
Zitat:Kein Mitglied darf für einen anderen Verein, der die gleichen Sportarten und Sportdisziplinen betreibt, sportlich oder in der Verwaltung tätig sein, es sei denn mit schriftlicher Genehmigung des Vorstandes.
Was bedeutet es denn überhaupt sportlich tätig zu sein
Wenn ein Kind, dass bei GA Leichtathletik macht, auch noch in anderem Verein, der auch eine Leichtathletik-Abteilung hat, Badminton spielt, ist das verboten….
Naja, ich bin Mitglied von Leipzig Athletics und Mitglied beim DHfK, habe dort einen Übungsleitervertrag und sogar noch meinen Startpass, sowie keine schriftliche Genehmigung und es ist absolut kein Problem. Im Gegenteil.
Aber voreingenommene Meinungen kann man wie überall heutzutage eh nicht mehr ändern also warum gebe ich mir eigentlich noch die Mühe.
Dann stellt sich natürlich die Frage, was dieser Passus überhaupt soll, wenn keine Konsequenzen daraus folgen. Eine Satzung, die keiner durchsetzt, braucht kein Mensch.


