05.08.2025, 13:57
ich habe vom DLV dazu folgende Rückmeldung erhalten:
Organisationsgebühren und Zuschläge werden durch die Abgabe der Meldung fällig (§2 GBO) und sind auch im Fall des Nichtantretens zum Ausgleich für die Meldebearbeitung zu entrichten.
Die 23€ müssen also definitiv bezahlt werden.
Organisationsgebühren und Zuschläge werden durch die Abgabe der Meldung fällig (§2 GBO) und sind auch im Fall des Nichtantretens zum Ausgleich für die Meldebearbeitung zu entrichten.
Die 23€ müssen also definitiv bezahlt werden.