Gestern, 10:47
(Gestern, 10:33)muffman schrieb: Das ist ja eine ganz tolle Geschichte mit der du da unangemessenes Verhalten gegenüber Kindern rechtfertigen willst. Das sind keine Kinder aus deinem nächsten (familiären) Umfeld, sondern erstmal fremde Kinder!
Könntest du mir/uns erklären, worauf du dich beziehst, wenn du das u.a Verhalten eindeutig als unangemessen bezeichnest?
Welche Massstäbe ziehst du heran um die Nichtangemessenheit zu beurteilen?
Juristisch, moralisch/ethisch, psychologisch?
Und wie begründest du diese Einschätzung?
Rein juristisch ist es nach meiner Kenntnis erstmal kein Straftatbestand, ein (fremdes) Kind zu berühren. Und wo die Übergriffigkeit anfängt und wie man Grenzen definiert, das ist ja gerade mE der Knackpunkt der Diskussion.
Ich möchte die Frage nicht als Provokation verstanden wissen, verstehe mich da bitte nicht falsch. Vielmehr sehe ich hier tatsächlich wichtigen Klärungsbedarf im Verständnis von uns allen in Bezug auf diese Diskussion.