14.07.2025, 19:57
(14.07.2025, 18:39)MikeStar schrieb: Wenn der Wettkampf nicht an übergeordnete Durchführungsbestimmungen gebunden ist, solltest du es in der Ausschreibung festlegen können.
Ich habe es bei zwei regionalen Sportfesten im Weitsprung sogar erlebt, dass in der Ausschreibung 3 Versuche + 3 für die 8 besten stand, vor Wettkampfbeginn, gesagt wurde, dass da wir "nur" 9 Teilnehmer waren einfach alle je 6 Versuche bekommen. Ist allerdings schon ein paar Jahre her.
Aus praktischer Sicht kann man sicherlich im Sinne der Athletenfreundlichkeit auch spontan vieles machen, was nicht unbedingt regelkonform ist. Und auf einer Ebene, wo es keiner anficht, spielt es vermutlich auch weniger eine Rolle.
Das Problem ist eben nur, wenn sich jemand tatsächlich beschweren sollte. Ist bei einem Abendsportfest natürlich weniger wahrscheinlich als bei einer Meisterschaft oder falls es Preisgeld o.Ä. gibt. Theoretisch könnte ja der Neuntplatzierte nach den ersten drei Versuchen ja den Wettkampf dann noch gewinnen, auch wenn er laut den geltenden Bestimmungen keinen Versuch mehr gehabt hätte...

Daher bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite, wenn du es in der Ausschreibung festlegst. Ich kenne es von Abendsportfesten z.B. sehr oft, dass dort festgelegt wird, dass alle vier Versuche haben. Kannst du ja genauso gut mit fünf oder sechs Versuchen machen.
