(04.03.2015, 10:58)lor-olli schrieb: Vom Gedanken einer Schadensersatzklage gegen einen juristisch nicht vollständig belegbaren Dopingverdacht mal ganz abgesehen (siehe Pechstein, womit ich nicht behaupte sie hätte gedoptDas sind Hirngespinste eines juristischen Ghostwriters (sagt Digel)). Wird dann jeder Dopingnachweis juristisch ausgefochten werden müssen, inkl. aller juristischen Winkelzüge, wie Verfahrensfehler etc.?
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)