28.02.2025, 18:55
Zitat:4.4 Sonderregelungen
Ohne Einhaltung der in § 4.3.1 genannten Fristen kann das Startrecht jederzeit für einen neuen Verein/LG erteilt werden, wenn der bisherige Verein oder dessen Leichtathletik- Abteilung oder die LG sich aufgelöst oder der Athlet seit mindestens 9 Monaten nicht mehr für den Verein/LG an Veranstaltungen teilgenommen hat.
Athleten können bei Vorliegen besonderer Gründe (wie z. B. Umzug aus dem Einzugsgebiets des bisherigen Vereins aufgrund familiärer Umstände, Ausbildungsbeginn an weit entferntem Ort) jederzeit den Verein mit einer Frist von 3 Monaten wechseln, wenn beide beteiligten Vereine/LG zustimmen und der zuständige LV-Wettkampfwart bzw. der Beauftragte für Wettkampfwesen die besonderen Gründe anerkennt. Sie können innerhalb dieser Zeit weiter an Veranstaltungen für den alten Verein teilnehmen.
Ob und was davon zutrifft, kann ich dir allerdings nicht beantworten.