Aus der Bundesapothekerordnung:
Aber auch in anderen Berufen würde ich es mir zweimal überlegen, eine des Dopings überführten Person in einer Position mit Zugriff auf / Verantwortung für Medikamente einzustellen.
In anderen Berufszweigen hat sie ja sicherlich eine zweite Chance verdient. Aber man stellt ja auch keinen Alkoholiker als Bartender an.
Zitat:§4
(1) Die Approbation als Apotheker ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller
[...]
2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs ergibt
Aber auch in anderen Berufen würde ich es mir zweimal überlegen, eine des Dopings überführten Person in einer Position mit Zugriff auf / Verantwortung für Medikamente einzustellen.
In anderen Berufszweigen hat sie ja sicherlich eine zweite Chance verdient. Aber man stellt ja auch keinen Alkoholiker als Bartender an.