28.01.2025, 17:23
(28.01.2025, 11:32)S_J schrieb: Die Ausschreibung ist tatsächlich weniger relevant als der Antrag auf Genehmigung der Veranstaltung. Ich kann schließlich auch einen Einladungswettkampf ohne offizielle Ausschreibung durchführen, bzw. einzelne Wettbewerbe als Einladungswettkampf durchführen.
Die DLO fordert lediglich, dass die Veranstalter verbindliche Angaben dazu machen, "welche Wettbewerbe für welche Altersklassen durchgeführt werden." Womit wird wieder bei der Frage sind, ob der Einlagewettbewerb eigenständig, da nicht Teil der Meisterschaftswertung, ist oder Teil der übrigen 60m-Wettbewerbe der Männer.
In jedem Fall stellt es zumindest mal eine Veränderung der Veranstaltung dar. Dazu sagt die DLO:
Zitat:Die Verlegung oder Veränderung der geplanten Wettbewerbe bzw. Altersklassen oder sonstige relevante Änderungen einer genehmigten Veranstaltung bedürfen einer erneuten Genehmigung, die mit Begründung rechtzeitig zu beantragen ist.
Womit wir uns wieder im Kreis drehen, da die Frage ist, ob dieser "Einlagelauf" eine "relevante" Änderung darstellt.
Diese Diskussion hier zeigt die Schwierigkeit bei dem Thema: versucht einmal, Regeln für Einlagewettbewerbe zu recherchieren. Da wird man weder im Regelwerk fündig noch bei den Verbänden.
Wir versuchen mittlerweile, solche Wettbewerbe weitestgehend aus den hier genannten Gründen zu vermeiden.
Meine generelle Meinung: Einlagewettbewerbe dienen dazu, nicht teilnahmeberechtigten Athletinnen und Athleten ein oder zwei Startmöglichkeiten zu geben. Warum normal Teilnahmeberechtigte daran teilnehmen sollten, erschließt sich mir nicht.
Ich sehe es auch völlig unabhängig von den regulären Wettbewerben einer Meisterschaft, ein DQ sollte sich nicht auf die Einlagewettbewerbe auswirken.