26.01.2025, 00:03
Bzgl. der Teilnahmeberechtigung am Einlagelauf bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich denke, dass die rechtens war, da ich unter einem Einlagelauf einen Lauf verstehe, der mit der offiziellen Bewerbsserie aus VL und Finale nichts zu tun hat. Dementsprechend dürfte die DQ aus dem Vorlauf keinen Einfluss auf den Einlagelauf haben.
Das hier wiederum wäre ein grober Regelverstoß. Bei einer ausgesprochenen DQ, egal aus welchem Grund, hat der Teilnehmer kein Anrecht auf die Zeit und diese darf niemals durch den Zielbildauswerter an den Teilnehmer herausgegeben werden.
(25.01.2025, 18:46)S_J schrieb: Nur weil die Zeit nicht auf der Ergebnisliste geführt werden darf / geführt wird, bedeutet das ja nicht, dass der Zeitmesser sie dem Trainer nicht trotzdem gibt. Insbesondere, wenn man ohnehin schon so einen Extralauf macht, ist das ja das geringste Problem.
Das hier wiederum wäre ein grober Regelverstoß. Bei einer ausgesprochenen DQ, egal aus welchem Grund, hat der Teilnehmer kein Anrecht auf die Zeit und diese darf niemals durch den Zielbildauswerter an den Teilnehmer herausgegeben werden.