19.01.2025, 12:54
(19.01.2025, 10:53)S_J schrieb: Die einem BSP zugeordneten Trainingsstätten sind ja lediglich die Trainingsstätten auf deren Nutzung die BK-Athleten ein Anrecht haben.
Heißt ja nicht, dass man die dann auch benutzt oder benutzen muss. Oder dass BSP-Trainer dort Präsenzpflicht haben.
Das stimmt, wobei Bundedkader-Athlet:innen als Gast sogar an jedem BSP in Deutschland trainieren dürfen, sofern das mit der jeweiligen Stützpunktleitung abgesprochen ist. Die Zuordnung hat vor allem auch finanziellen Hintergrund für die jeweiligen LFV, BSP und OSP - Stichwort Kaderpauschale.