20.02.2015, 22:26
Stellungnahme des Deutsche Anwaltsvereins zum Anti-Doping-Gesetz
Zitat:"Der Einsatz des Strafrechts zur Sanktionierung des Selbstdopings ist kein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel".[...] Der Gesetzesentwurf funktionalisiere mit der Schöpfung eines neuen Rechtsguts der "Fairness im Sport" das Strafrecht zu einem reinen Ordnungsinstrument zur Durchsetzung sportethischer Ziele um, heißt es in der Stellungnahme. Zudem werde versucht, durch eine kaum praktikable und dogmatisch nicht überzeugende Abgrenzung von Breiten- und Leistungssport die Verletzung einer gesellschaftlichen Vorbildfunktion strafrechtlich zu ahnden.Quelle
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)