08.12.2024, 14:10
Entweder sollte man bei der altbewährten Methode bleiben: Ein Ausscheidungsrennen (equivalent zu den „Trials“) und die ersten 4 der Männer, Frauen, MU23 und WU23 sind automatisch nominiert — dann gäbe es nämlich nach dem Wettkampf auch nicht das lange Warten im Ungewissen, weil jeder Athlet sicher weiß, daß er/sie dabei ist. So kann der DLV auch auf die von ihm scheinbar sehr ungeliebte Kommunikation im Vorfeld verzichten Oder man geht dazu über, wie auch in den Richtlinien für die Mixed-Relay, Mindestanforderungen für Bahn- und Straßenergebnisse zu formulieren, beispielsweise über 3000H, 5000/5k sowie 10000/10k. Wenn ein Athlet dann unter den besten 4 beim Ausscheid ist, aber keine der definierten Mindestleistungen im letzten Sommer gerannt ist, weiß er zumindest schon beim Überlaufen der Ziellinie, woran er ist (weil ein klar formuliertes Kriterium seinerseits nicht erfüllt wurde). Dies bürgt natürlich die Gefahr, daß alle ohne entsprechende Vorleistung gar nicht erst an den Start gehen und unter denen tummeln sich auch wirklich talentierte Crossläufer, die auf der Bahn oder Straße eben nicht ihre Stärke haben.
Das Thema „Wildcard“, was sich im Fall Klosterhalfen bezahlt gemacht hat, könnte man ebenfalls in die Nominierungsrichtlinien integrieren als fünfter Startplatz. Es kann ja auch mal sein, daß ein Medaillenaspirant beim Ausscheidungsrennen krank ist und das wäre dann schade, wenn er/sie deshalb nicht zum Einsatz käme. Aber die Entscheidung dem Leitenden Bundestrainer zu überlassen, wer jetzt TOP-16-Potential hat und wer nicht, ist lächerlich. Nicht mehr und nicht weniger. Wie realitätsfern seine Einschätzung war, sieht man ja am heutigen Ergebnis. Soll nicht heißen, daß das komplette Team versagt hat. Aber weil jede Strecke anders ist und jeder Läufer damit anders umgeht, kann man die realistischen Chancen im Cross ganz schwer im Vorfeld einschätzen. Für einen 5. Platz im Team der MU23 hätte es heute theoretisch gar keine TOP-16-Platzierung gebraucht.
Das Thema „Wildcard“, was sich im Fall Klosterhalfen bezahlt gemacht hat, könnte man ebenfalls in die Nominierungsrichtlinien integrieren als fünfter Startplatz. Es kann ja auch mal sein, daß ein Medaillenaspirant beim Ausscheidungsrennen krank ist und das wäre dann schade, wenn er/sie deshalb nicht zum Einsatz käme. Aber die Entscheidung dem Leitenden Bundestrainer zu überlassen, wer jetzt TOP-16-Potential hat und wer nicht, ist lächerlich. Nicht mehr und nicht weniger. Wie realitätsfern seine Einschätzung war, sieht man ja am heutigen Ergebnis. Soll nicht heißen, daß das komplette Team versagt hat. Aber weil jede Strecke anders ist und jeder Läufer damit anders umgeht, kann man die realistischen Chancen im Cross ganz schwer im Vorfeld einschätzen. Für einen 5. Platz im Team der MU23 hätte es heute theoretisch gar keine TOP-16-Platzierung gebraucht.
„Der Zufall ist Gottes Art, anonym zu bleiben.“ — A. Einstein