16.02.2015, 20:41
Meine Sportlerin wurde bei den 60m Hürden mit einem angeblichen Fehlstart disqualifiziert, leider gab es keine rückschussanlage und ich habe es nicht gefilmt somit habe ich keinen Einspruch eingelegt. Am nächsten tag startete sie noch über die 60m, nach dem lauf sollte sie nochmal zum Starter kommen, dort entschuldigte man sich, das man sie zu unrecht disqualifiziert hatte. Ich finde es gut das man sich entschuldigte, aber es wäre schön wenn man bei stritigen Entscheidungen nach der maßgabe im zweifel für den Athleten entscheiden würde. Ich finde es so: lieber einmal zuviel die grüne Karte gezogen als einmal zuviel die rote.

