10.02.2015, 19:18
(10.02.2015, 16:01)gera schrieb: lor-olli ,Erklär mir bitte, wie du eine Klarnamenpflicht vernünftig einführen willst, wenn das oberste deutsche Gericht entschieden hat, dass diese verfassungswidrig wäre? Das ist genauso sinnlos wie die endlosen Rufe nach der Vorratsdatenspeicherung. Die anlasslose Speicherung widerspricht europäischem Recht, man müßte also einen Anlass finden, anders gesagt, man müßte gegen JEDE Person, deren Daten man auf Vorrat speichern möchte, einen konkreten Verdacht vorbringen können. Die Überwachungsfanatiker ignorieren dies seltsamerweise, obwohl die anlasslose Speicherung damit gestorben ist.
ist Dein geschildertes Szenario nicht die beste Begründung dafür, die Klarnamenpflicht im Netz versuchen vernünftig einzuführen ?
Valar aus is.