27.12.2014, 13:44
(27.12.2014, 11:42)Delta schrieb:Ist klar, Interpol hat nichts besseres zu tun, als Journalisten mit festem Wohnsitz zu jagen, die in einen Zivilprozess verwickelt sind. Wenn du einen festen Wohnsitz in der EU hast, landest du nicht auf internationalen Fahndungslisten, dazu müßtest du flüchtig sein. Mal abgesehen davon müßte erstmal geklärt werden, wer für den Beitrag verantwortlich ist, das dürfte die ARD sein, also müßte jemand den Sender verklagen, nicht den zuständigen Redakteur. Interessant wäre auch, wieso überhaupt in Russland Klage eingereicht werden soll, der Beitrag wurde in Deutschland produziert und in Deutschland ausgestrahlt, also müßte in Deutschland geklagt werden.(24.12.2014, 20:05)Robb schrieb:(24.12.2014, 18:35)undefined schrieb: Sobald die Klage in Moskau eingereicht wird steht Seppelt auf der Interpol Liste ebenso wie die Stepanows.Manchmal frag ich mich echt, was du so rauchst, bevor du sowas schreibst. Niemand landet auf irgendwelchen Fahndungslisten, nur weil Klage eingereicht wird. Dazu braucht es erstmal einen Haftbefehl, wie sollte der begründet werden?
Sobald die Russischen Behörden Seppelt vorladen und er innert 3 Monaten nicht aufkreuzt ist er auf der Fahndungsliste.
Valar aus is.