(15.12.2014, 13:36)Halloo schrieb: Wie mir ein kompetenter Mediziner gerade wieder bestätigte, kann aufgrund körperlicher Merkmale durch medizinische Untersuchungen relativ exakt das Alter von Jugendlichen festgestellt werden. Spricht geltendes Recht eigentlich dagegen, bei begründetem Verdacht - selbst bei Vorliegen einer Geburtsurkunde - ohne Zustimmung der Betroffenen bzw. deren Erziehungsberechtigten oder Vormundschaften - diese Personen untersuchen zu lassen? Begründet wäre ein Verdacht, wenn z.B. ein angeblich 13-Jähriger alle körperlichen Merkmale eines 17-Jährigen, oder ein angeblich 18-Jähriger köperliche Merkmale eines 22- Jährigen aufweist. Dürften das dann auch Sportverbände, wenn es juristisch möglich wäre, veranlassen - oder ist es der Staatsgewalt vorenthalten? Und was wäre, wenn ein "Verdächtiger" sich einer Untersuchung widersetzt, wenn die Zustimmung nötig ist? Haben in solchen Fällen nicht Sportverbände die Möglichkeit, Sperren zu verhängen? Klar, mann könnte dann klagen - mit der Wahrscheinlichkeit, dass die Vergangenheit der Verdächtigen konkret durchleuchtet wird.
Ohne Zustimmung der Person, bzw. des Erziehungsberechtigten geht da gar nichts. Wenn ein Autofahrer von der Polizei angehalten wird und sie einen Verdacht auf Alkohol haben, fragen sie ihn ob der mit einer Alkoholkontrolle einverstanden ist. Ist dies nicht der Fall muss ein Richter einen Test anordnen.
Also ohne richterlichen Beschluß wird da auch in unserem Fall nix passieren. Aber auf welcher rechtlichen Grundlage sollte da ein Richter entscheiden?
Der DLV könnte natürlich in seinen Regelungen eine Klausel einführen in der eine Person bei zweifelhaftem Alter dazu verpflichtet wird einen Test durchzuführen. Und wenn dieser nicht durchgeführt wird, wird dieser Person das Startrecht entzogen.
Aber wie schon viele festgestellt haben, hat der DLV kein Interesse daran wirklich für Aufklärung zu sorgen.