11.12.2014, 18:13
Zitat:Ich wiederhole mich: Nur die sog. "intelligenten" Kontrollen könnten etwas bringen; Tests also überraschend, bei Auffälligen, Verdächtigen und bei (jüngeren) Vielfachrekordbrechern. A b e r das ist nicht erlaubt, wie uns Nickel bei proMASTES vor zwei Jahren (auf meine provozierende Anfrage) erklärt hatte.Hellmuth, ich mag auch das wiederholte Wiederholen nicht......ist mir zu widerlich.
H. Klimmer / sen.
Trotzdem, außer ganz wenigen Wettkampfkontrollen (oder gar nur die Androhung) schrecken nur die 'intelligenten' D.-Kontrollen ab.
Ich fordere daher, zunächst mal die Funktionäre - Inland/Ausland - zu kontrollieren, die
per Unterschrift (!!!!) ihre "ausdrückliche Bereitschaft zu jederzeitigen Kontrollen" bekräftigten !
Um nicht bei irgendwelchen AthletenInnen den Anschein zu erwecken, dass hier eine Selektion stattfindet, sind natürlich alle deutschen Staatsbürger nach dem GG, Artikel 3, gleichberechtigt.
Dass heißt also, dass im Seniorenbereich alle AKs - M/W 30 bis M/W 100+ - betroffen sind und sich daher einer D.-Kontrolle unterziehen müssten.......sofern sie die VE unterschrieben haben. Es ist richtig, dass die intelligente Kontrolle bei allen anderen nicht erlaubt ist (war ?) , wenn sich in den letzten Jahren nichts geändert hat.
besissenesituationen
Heinz Engels, Mainz