05.01.2024, 10:03
(05.01.2024, 09:41)Mateng schrieb:Wie gesagt, ich meine genau die Diskussion gab es vergangenes Jahr, bei der Bestätigung der Sonderzulassung gingen einige davon aus, damit niemanden etwas wegzunehmen, aber es kam doch so.(05.01.2024, 09:13)Reichtathletik schrieb: ...
A: Sonderzulassungen werden dem maximalen Teilnehmerfeld aufgeschlagen
B: Sonderzulassungen werden wie A-Normen gewertet, sprich könnten B-Norm-Erfüllern den Startplatz wegnehmen.
...
Diese Interpretation der Sonderzulassung finde ich einfach unsportlich!
EIn Unding, dass da Eliteathleten über einen Sonderweg kurzfristig eigentlich nach normaler Auschreibung qualifizierten Teilnehmern den Startplatz "kraft Willkür der BT" den Startplatz wegnehmen könnten.
Meiner Meinung nach ein Unding, dass so etwas zumindest theoretisch überhaupt möglich ist.
Wobei ich diese Variante B aus den Ausschreibungsbedingen so aber eigentlich nicht abzuleiten vermag...
A-Norm, B-Norm und Sonderstartrecht sind eigenständige Bereiche und bei Sonderstartrecht steht auch nicht, dass das als A-Norm Erfüllung interpretierbar ist... Bin kein Anwalt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Regelung "B" ersthaft einer rechtlichen Überprüfung standhalten könnte.
Das steht in den Ausschreibungsbedingungen eigenlich so nicht ... ...
Aber wundern tut mich da nix ... ...
Rechtlich ist immer so eine Sache. Ich glaube kaum, dass ein 14, 16 oder was auch immer der Meldeliste Anwaltskosten in Kauf nimmt, um einen DM-Startplatz zu erstreiten. Ich würde es nicht tun. Der Fall Krause hat ja jüngst auch gezeigt, dass im Zweifel ein gut lanciertes Interview hilfreicher ist

Davon abgesehen sind Sonderzulassungen nicht allein Willkür. Wirkliche Spitzenathleten, von denen wir hoffen, dass sie in Paris etc. erfolgreich sind, sind jetzt z.B. zum Teil sinnvollerweise in Trainingscamps und kommen nur für die DM kurz ins Wettkampfgeschehen. Gerade bei Distanzen, die es Outdoor so nicht gibt (60m, 3000m) stellt das vor Herausforderungen. Man könnte alternativ auch Freiluft-Zeiten (halt nur wirklich sehr gute) als Berechtigung für eine Zulassung nehmen.
Das Problem ist und bleibt aber das starre Teilnehmerlimit.