05.01.2024, 09:41
(05.01.2024, 09:13)Reichtathletik schrieb: ...
A: Sonderzulassungen werden dem maximalen Teilnehmerfeld aufgeschlagen
B: Sonderzulassungen werden wie A-Normen gewertet, sprich könnten B-Norm-Erfüllern den Startplatz wegnehmen.
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Diese Interpretation der Sonderzulassung finde ich einfach unsportlich!
EIn Unding, dass da Eliteathleten über einen Sonderweg kurzfristig eigentlich nach normaler Auschreibung qualifizierten Teilnehmern den Startplatz "kraft Willkür der BT" den Startplatz wegnehmen könnten.
Meiner Meinung nach ein Unding, dass so etwas zumindest theoretisch überhaupt möglich ist.
Wobei ich diese Variante B aus den Ausschreibungsbedingen so aber eigentlich nicht abzuleiten vermag...
A-Norm, B-Norm und Sonderstartrecht sind eigenständige Bereiche und bei Sonderstartrecht steht auch nicht, dass das als A-Norm Erfüllung interpretierbar ist... Bin kein Anwalt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Regelung "B" ersthaft einer rechtlichen Überprüfung standhalten könnte.
Das steht in den Ausschreibungsbedingungen eigenlich so nicht ... ...
Aber wundern tut mich da nix ... ...