04.01.2024, 20:44
Öhm, mal so interessehalber (habe es eben erst genauer gelesen): in der aktuellen Formulierung zur B-Norm Zulassung werden ja nur die A-Normerfüller abgezogen...die Sonderrechtler werden nicht explizit erwähnt. Ist das Absicht oder nur unbedarft formuliert?