02.12.2014, 20:45
@Mockauer und @Drizzt,
alles zum Startrecht und zu Wechseln steht in der DLO. Hier folgen noch ein paar Korrekturen und Verfeinerungen:
1. Eine neue Startgemeinschaft oder eine Veränderung in dieser müssen auch bis zum 30.11. beantragt werden (nicht: 31.12.) - siehe DLO § 2.
2. Der Wechsel des Startrechts kann wegen DLO § 4.4 'Sonderregelungen' auch nach drei Monaten erfolgen. Der Grund ist dabei meist ein weiterer Umzug, aber im gegenseitigen Einvernehmen kann das auch in einer Stadt klappen (schon erlebt).
alles zum Startrecht und zu Wechseln steht in der DLO. Hier folgen noch ein paar Korrekturen und Verfeinerungen:
1. Eine neue Startgemeinschaft oder eine Veränderung in dieser müssen auch bis zum 30.11. beantragt werden (nicht: 31.12.) - siehe DLO § 2.
2. Der Wechsel des Startrechts kann wegen DLO § 4.4 'Sonderregelungen' auch nach drei Monaten erfolgen. Der Grund ist dabei meist ein weiterer Umzug, aber im gegenseitigen Einvernehmen kann das auch in einer Stadt klappen (schon erlebt).