30.11.2014, 20:58
(02.06.2014, 10:42)Hellmuth K l i m m e r schrieb: In dem Fall muss man leider den genauen Wortlaut der Regeln beachten, auch wenn man gerne mal lieber auf sein Bauchgefühl vertraut.
... den acht Wettkämpfern mit den besten gültigen Leistungen stehen drei weitere Versuche zu.
Drei ungültige Versuche bei 2 Springern sind leider keine Leistung im Sinne des Regelwerks obwohl der gesunde Menschenverstand meint, dass das schon eine reife Leistung ist
Ja, Hellmuth, ich bin Kampfrichter resp. Schiedsrichter Sprung und vornehmlich im Weit/ Dreisprung auch bei Deutschen Meisterschaften im Einsatz.
Viele Grüße
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Auch von mir besten Dank für die Aufklärung und die Erkenntnis, dass drei (ungültige) Weitsprünge keine Leistung sind. Die feine Unterscheidung (nach bester g ü l t i g e r Leistung) hatte ich überlesen.
Aber trotz meiner langen Wettkampferfahrung hätte ich "aus dem Bauch" (falsch!) entschieden.
Diese Auslegung ist nach meiner Meinung eine der ganz wenigen zu korrigierenden Bestimmungen der IWB. Wer dreimal sprang, sollte in diesem (seltenen) Fall auch zum Finale zugelassen werden.
(Da ich einen solchen Fall nie erlebte, wohl auch noch nie gab?, würde mich interessieren, ob du als KaRi einmal mit dieser Situation konfrontiert wurdest oder ob du das eben nur per Regel auslegst?)
Und wenn du bei DMs amtierst, hast du vielleicht auch schon meine mickrigen Weiten gemessen, vorausgesetzt, du warst auch bei Sen.-DM im Einsatz oder gar in der DDR ...?
H. Klimmer / sen.
Und wie wäre es, wenn 9 Springer antreten und keiner einen gültigen Versuch hat? Eine rein theoretische Frage. Nach der Regelung der "besten gültigen" Leistung dürfte kein Endkampf stattfinden. Oder dürften wirklich alle 9 nochmal ran?
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