29.11.2014, 19:05
(29.11.2014, 15:59)Drizzt schrieb: Wenn die Vereine das mitmachen.Und wie ist das bei der Bildung sog. "Startgemeinschaften"? Muss diese nicht auch bereits im alten Jahr gebildet werden?
Wenn er noch keinen Startpass besitzt,muss er sich für einen der Vereine entscheiden,für den er dann mindestens ein Jahr startberechtigt ist. In dieser Zeit darf er dann nicht für nen anderen Leichtathletik-Verein an den Start gehn.
Sollte er einen Startpass besitzen,und für einen anderen Verein starten wollen, so hat er in der angesprochenen Zeit vom 1.10.-30.11. Gelegenheit,den Verein zu wechseln. In einer Saison für zwei Vereine zu starten ist nur möglich bei einem Umzug in ein anderes Bundesland.
H. Klimmer / sen.