(26.11.2014, 16:18)Javeling schrieb: AHA, wegen den vielen Dopingfällen im DLV-Bereich schicken die Eltern ihre Kinder nicht mehr in einen Leichtathletik-Verein. Erst mit einem neuen deutschen (!) Anti-Doping-Gesetz(ADG) wird sich daran was ändern.An Geras Vermutung/Beobachtung ist natürlich etwas dran.
Fragen an die 'PRO-Fraktion' :
1) Werden dann potentielle deutsche Doper/Straftäter für das gleiche Vergehen zweimal (2x) bestraft (IWR und StGB) ?
2) Das ADG zielt doch eigentlich nur auf den Spitzensport (NADA-RTP-Mitglieder). Gehören dann auch ausländische Sportler dazu ?
3) Werden p. ausländische Doper/Straftäter, die im DLV-Bereich an Wettbewerben teilnehmen, sofort verhaftet (da sonst Fluchtgefahr droht) ?
4) Werden ausl. Doper/Straftäter, die hier straffällig geworden sind, im Ausland verfolgt (per Interpol/XY)) ?
5) Werden ausl. Doper, die im DLV-Bereich gegen das Gesetz verstossen haben, durch die WADA gesperrt wurden und wieder startberechtigt sind, hier bei einem Start weiter strafrechtlich verfolgt ?
6) Gibt es in Zukunft zwei verschiedene staatl. Gesetze für das gleiche Vergehen, Profisportler > Amateure ?
7) Werden dann D.-Kontrolleure (gar unter Polizeischutz) auch eine 'Hausdurchsuchung' durchführen können (wegen D.-Besitzstrafbarkeit) ?
Obige Fragen betreffen nicht die 'Hintermänner' (Dopingmittelhandel).
Wer sich in der Leichtathletiklandschaft umtut und nicht nur über optimale Kniewinkel kommuniziert, weiss das.
Um wieviele Abwender es sich handelt(e), können wir nie wissen.
Genauso werden wir nie wissen können, wieviele Zuwender ein Antidopinggesetz bewegen kann.
Über das ob dürfte es keinen Streit geben.
Über Deine handwerklichen Punkte 1-7 mögen sich bitte die in der Gesetzesküche professioell befassten hochbezahlten Juristen,
der DOSB, die Herren Vetter, Maas, de Maiziere und andere einen Kopf machen.
Könnte ich auch gerne tun, dann aber bitte nur mit dem Gehalt dieser Leute.
Und in diesem Forum gibt es doch viele Koryphäen im Ruhestand, was ist mit denen? Thema zu verzwickt?
Ich hatte meinen Beitrag dazu schon am 25.11. geleistet:
Da die Solidargemeinschaft(en) willkürlich, mutwillig herbeigeführte Risiken ausserhalb der Normalsphäre
und die erfahrungsgemäss vorprogrammierten Schäden nicht so gern tragen möchte,
leitet sie daraus das Recht ab, unter Beachtung gewisser Grenzziehungen
(u.a. Deine Punkte 1-7, das ist die Handwerkspflicht der oben Genannten)
die Handlungsfreiheit per Gesetz einzuschränken und zu sanktionieren.
Dass wir beim Thema Doping nicht über Normalsphären reden und schon gar nicht über Unfreiwilligkeit, dürfte allen klar sein.