26.11.2014, 11:53
Sofern man sich hier durch die ganze Polemik gewüllt hat, sollte man mal die Angelegenheit saclicher betrachten.
Wie ist der IST im Sportrecht:
1. Beweislastumkehr.
2. Überprüfung sogenannter "Verfahren bei positiven Test" kann durch ein staatliches Gericht nur dahin erfolgen, ob der betreffende Verband seine eigenen Vorschriften eingehalten hat. Verbandsautonomie.
3. Überprüfung erfolgt nur durch zugelassene Labore (2 in D)
4. Wiederaufnahme eines bereits abgeschlossenen Verfahrens aufgrund neuer Erkenntnisse - ausgeschlossen.
Und das unter dem Dach eines GG ???
Da muss zwangsläufig ein staatlich geregeltes Anti-Doping Gestz her.
Nur da beginnen die Probleme.
Ich darf da an eine Person erinnern, dessen Interview hier verlinkt wurde, die sich darüber beschwerte, das im Sport schnell gesperrt wird und nun wohl es langjährige Verfahren geben würde.
Allein das lässt tief blicken.
Nur Ablenkung, Beschäftigung und Polemik.
Ein wirksames Anti-Doping Gesetz unter rechtsstaatliches Bedingungen sieht anders aus.
Wie ist der IST im Sportrecht:
1. Beweislastumkehr.
2. Überprüfung sogenannter "Verfahren bei positiven Test" kann durch ein staatliches Gericht nur dahin erfolgen, ob der betreffende Verband seine eigenen Vorschriften eingehalten hat. Verbandsautonomie.
3. Überprüfung erfolgt nur durch zugelassene Labore (2 in D)
4. Wiederaufnahme eines bereits abgeschlossenen Verfahrens aufgrund neuer Erkenntnisse - ausgeschlossen.
Und das unter dem Dach eines GG ???
Da muss zwangsläufig ein staatlich geregeltes Anti-Doping Gestz her.
Nur da beginnen die Probleme.
Ich darf da an eine Person erinnern, dessen Interview hier verlinkt wurde, die sich darüber beschwerte, das im Sport schnell gesperrt wird und nun wohl es langjährige Verfahren geben würde.
Allein das lässt tief blicken.
Nur Ablenkung, Beschäftigung und Polemik.
Ein wirksames Anti-Doping Gesetz unter rechtsstaatliches Bedingungen sieht anders aus.
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