(25.11.2014, 15:56) DerC schrieb: Wenn Leute durch ihr Training schon die eigene Gesundheit riskieren, sportlich legale Schmerzmittel , etc. einnehmen,
wie soll das Gesundheitsargument da ziehen?
Wenn Leute sich im normalen Leben bewegen(Strassenverkehr, Essen, Trinken, Sex, Passivrauchen, Umzug, Berufsstress, usw.) begeben sie sich permanent freiwillig oder unfreiwillig in Risikosphären.
Die Solidargemeinschaft kümmert sich um den eventuellen Schaden, entweder über eine Versicherung oder StaatsStütze.
Da die Solidargemeinschaft willkürlich, mutwillig herbeigeführte Risiken ausserhalb der Normalsphäre und die erfahrungsgemäss vorprogrammierten Schäden nicht so gern tragen möchte(keine Versicherung oder hohe Prämien bei Extremsportlern), hat sie das Recht, unter Beachtung gewisser Grenzziehungen die Handlungsfreiheit per Gesetz einzuschränken und zu sanktionieren.
Dass wir beim Thema Doping nicht über Normalsphären reden und schon gar nicht über Unfreiwilligkeit, dürfte klar sein.
An dieser Stelle hilft auch das Posting: Ethikkommision beim Deutschen Ärztebund.
DerC schrieb:Es gibt genügend Gesetzesinitiativen, die so gut vorbereitet sind, dass vollkommen klar ist, dass sie verfassungskonform sind. Wenn das BVG in letzter Zeit öfter ran muss, könnte das daran liegen, dass die Politiker sich vom Geist der Verfassung entfernen.
Hältst Du ein Anti-Doping-Gesetz für nicht so wasserdicht formulierbar?
Keine Verfassung kann für alle im Laufe der Entwicklung veränderten Problemlagen vorgedacht und für alle Ewigkeit adäquat formuliert werden.
Darum steht ja auch im GG, dass -ausser den unveräusserlichen Menschenrechten - jederzeit eine Revision durch den Gesetzgeber nicht nur möglich, sondern sogar geboten sein kann.