(17.11.2014, 20:45)Javeling schrieb: Obwohl ein Doper betrügt, so betrügt er als Athlet 'nur' im direkten Wettkampf (!) seine Konkurrenten. Hier ist die IWR zuständig.Der Doper betrügt:
Sollte dieser Athlet per Vertrag u.a. Sponsoren, Veranstalter betrogen haben, so handelt er als Staatsbürger und kann nach StGB angezeigt werden.
- Sich
- Seine Trainer und Betreuer*
- Die Solidargemeinschaft seiner Krankenkasse
- Die Konkurrenten
- Den Verein
- Den Verband
- Die Zuschauer
- Die Veranstalter
- Die Sponsoren, Mäzene
- Den Sport in seiner moralischen Integrität
- Die Fans, die ihn als Vorbild sehen
Der Doper verstösst gegen:
- Das Sportrecht(IWR, usw)
- Das Zivilrecht
- Das Arzneimittelgesetz
- Das Strafrecht
Aber machternixe,
the horrorshow must go on!
*Der Trainer kann per schriftlicher Athleten-Vereinbarung vermeiden,
irgendwann als 'Doping-Trainer' dazustehen.