17.11.2014, 20:45
Zitat:Sport-Doping? So schreibt § 6a des Arzneimittelgesetzes ein Verbot von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport vor:
Es ist verboten, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden. Das Doping ist damit nur indirekt strafbar und setzt vor der Einnahme der Dopingmittel an.
Bemerkenswerterweise ist nicht die Einnahme von Anabolika und Dopingmitteln im Sport verboten. Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass man einem freien Menschen nicht durch strafrechtliche Vorschriften vorschreiben kann, wie er mit seinem Körper oder mit seiner Gesundheit umzugehen hat. Schließlich sind auch Alkoholkonsum oder das Rauchen nicht verboten.
Zitat:MZPTLK : Wir reden in der Tat über organisierte Kriminalität und pro Fall mindestens über 2 Täter(Produzent/Verkäufer + Nutzer),Natürlich geht es um diese organisierte Kriminalität. Das ist aber eine Angelegenheit des Staates, nicht einer Sportorganisation. Und wenn jemand seine Gesundheit schädigt, dann ist das eine private Angelegenheit. Die Kriminalität muss bekämpft werden, dafür ist aber das StGB zuständig.
meistens über einen Rattenschwanz an Beteiligten und (Mit-)Verdienern.
Wo bitte sind da saubere Schnittstellen zwischen Schuldigen und Nicht-Schuldigen?
Nach dem neuen Gesetz soll aber der 'Nutzer /Athlet' kriminalisiert (mit Gefängnisstrafe) werden. Obwohl ein Doper betrügt, so betrügt er als Athlet 'nur' im direkten Wettkampf (!) seine Konkurrenten. Hier ist die IWR zuständig. Wird er mit Gefängnis (z.B. drei Jahren) bestraft, so gilt er als vorbestraft.
Sollte dieser Athlet per Vertrag u.a. Sponsoren, Veranstalter betrogen haben, so handelt er als Staatsbürger und kann nach StGB angezeigt werden.
Eigentlich kann man hier eine klare Schnittstelle erkennen. - Eigene Meinung, Irrtum vorbehalten -.
Heinz Engels, Mainz