(15.11.2014, 20:22)Halloo schrieb: Strafverfahren also nur für Spitzenathleten? Nür für die vom Staat/Verband Geförderten?
Keineswegs, jedenfalls wenn es nach dem Gesetzesentwurf geht. Es gilt für jeden Teilnehmer einer Sportveranstaltung, "die von einer nationalen oder internationalen Sportorganisation oder in deren Auftrag oder mit deren Anerkennung organisiert wird und bei der Regeln einzuhalten sind, die von einer nationalen oder internationalen Sportorganisation mit verpflichtender Wirkung für ihre Mitgliedsorganisationen verabschiedet wurden." Von Kaderathleten ist nirgends die Rede. Auslegungswürdig ist aber der Begriff "Spitzensportler".