15.11.2014, 12:46
Zitat:Ehrlich, ich hatte mich nicht mit W. Franke abgesprochen. Nur ein einziges Mal haben wir uns unterhalten : Vor vielen Jahren bei einem Werfertag in Alzey.
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RE: Anti-Doping-Gesetz
... gestern Prof.Dr. Werner Franke über Sachebacher und das Anti-Doping-Gesetz ...
http://www.sky.de/web/cms/de/videos-mehr...wkz=WXFSL1
Es ist doch klar, dass die 'Hintermänner', die Kriminellen im Hintergrund belangt werden müssen.....nach dem StGB. Hier hat der Staat einzugreifen.
Die sportlichen Sanktionen erfolgen nach der IWR. Deshalb ist eine klare Trennung erforderlich.
Ganz streng genommen dürfte keine Kontrolle vor einem Wettkampf stattfinden (auch an einem anderen Ort). Denn erst bei Beginn eines Wettkampfes erfolgt der Betrug durch einen gedopten Teilnehmer. Bis dahin kann er 'bis zur Halskrause gefüllt' sein. Selbstschädigung ist doch nicht strafbar.
Die Einführung der NADA-Testpools erfolgte erst, als man erkannte, dass eine 'intelligente' Kontrolle wirksamer ist, als die Wettkampfkontrolle (wegen 'Absetzterminregelung'). Auch hier hat der Staat nichts zu suchen. Nach meiner Kenntnis besteht hier nur ein Vertrag zwischen dem NADA-RTP -Athleten und dem Verband (DLV).
Heinz Engels, Mainz