12.11.2014, 23:59
Dem Staat gehören alle seine Bürger an, und er darf alle nur nach den gleichen Regeln behandeln.
Nahezu alle Substanzen, die im Leistungssport unter Dopingverbote fallen, sind Substanzen, die außerhalb des Sports jede Person unbegrenzt mit sich führen darf, von der Einnahme ganz zu schweigen.
Es ist völlig sonnenklar, dass der Besitz sogenannter Dopingsubstanzen unter Sportlern nicht unter Strafe gestellt werden kann, weil der Straftatbestand nicht in juristisch verwertbarer Weise definierbar ist. Jeder Sportler im "System" (wie klingt das denn?) müsste in unsittlicher Weise auf seine bürgerlichen Rechte verzichten, nur um seinen Sport und Beruf auszuüben.
Nahezu alle Substanzen, die im Leistungssport unter Dopingverbote fallen, sind Substanzen, die außerhalb des Sports jede Person unbegrenzt mit sich führen darf, von der Einnahme ganz zu schweigen.
Es ist völlig sonnenklar, dass der Besitz sogenannter Dopingsubstanzen unter Sportlern nicht unter Strafe gestellt werden kann, weil der Straftatbestand nicht in juristisch verwertbarer Weise definierbar ist. Jeder Sportler im "System" (wie klingt das denn?) müsste in unsittlicher Weise auf seine bürgerlichen Rechte verzichten, nur um seinen Sport und Beruf auszuüben.