21.10.2014, 20:13
(21.10.2014, 19:02)lor-olli schrieb: Doping mit strafrechtlicher Relevanz wäre interessant, für einen Vorbestraften sind Polizeidienst und Bundeswehr (in der Regel, gibt es Ausnahmen?) tabu…
Wie an anderer Stelle schonmal geschrieben, sind die Hürden, die das BVG vor ein Berufsverbot setzt extrem hoch
Das Bundesverfassungsgericht schrieb:Ein Berufsverbot ist ein schwerwiegender Eingriff, mit dem die Allgemeinheit, sei es auch nur ein bestimmter Personenkreis, vor weiterer Gefährdung geschützt werden soll (vgl. BGHNJW 1975, 1712). Deshalb darf der Strafrichter es nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter auch in Zukunft den Beruf, dessen Ausübung ihm verboten werden soll, zur Verübung erheblicher Straftaten missbrauchen wird (vgl. BGHSt 22, 144, 145 f.). Voraussetzung ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (vgl. BGHSt 28, 84, 85 f.).Quelle
Es ist unwahrscheinlich, dass ein Dopingvergehen (auch bei zukünftiger strafrechtlicher Relevanz von Doping) ein Berufsverbot für einen Profisportler nach sich ziehen würde.
Es steht der IAAF aber natürlich völlig frei, ehemalige Dopingsünder von sportlichen Auszeichnungen auszuschließen (was die IAAF gerüchteweise ja wohl für die Sportlerwahl 2015 auch plant). Es müssen einfach die Kriterien enstprechend formuliert werden.
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)