15.03.2023, 17:11
(15.03.2023, 16:48)Diskusmann schrieb: Zum Offiziellen und Voraussetzung für einen Start bei einem Wettkampf: Ohne Mitgliedschaft in einem Leichtathletikverein ist eine Teilnahme an einem Wettkampf in dem Alter nicht möglich. Für die Meldung zum Wettkampf ist ein Startrecht (früher Startpass) notwendig, das per Formular beim Landesverband beantragt wird. Für die Genehmigung des Startrechts ist eine Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein des Landesverbandes Voraussetzung.Dazu gibt es übrigens eine Ausnahme: die sogenannten "leichtathletischen Erlebnisveranstaltungen". Daran können auch Personen ohne Vereinsmitgliedschaft und ohne Startrecht teilnehmen. Diese Veranstaltungen müssen aber ebenfalls über den Landesverband beantragt und ausgeschrieben werden und es sollen Wettbewerbe ausgeschrieben werden, die ohne spezielles Training absolviert werden können. Dazu zählt der Dreisprung aber ganz sicher nicht.
Entsprechende Wettkämpfe kannst Du über Deinen Landesverband oder über das Meldeportal ladv.de in Erfahrung briingen. Aber: Mit großer Wahrscheinlichkeit wird kein Ausrichter Dreisprung ausschreiben und vom entsprechenden Landesverband für eine derartige Veranstaltung auch nicht genehmigt werden.
Wo kämen wir denn da hin? Wenn jeder sagen würde, wo kämen wir denn da hin und niemand ginge, um zu sehen wohin man käme wenn man ginge...
www.lac-luebeck.de