13.02.2023, 16:06
(13.02.2023, 15:43)runner5000 schrieb: Ich finde die Interpretation schwierig. Im letzten Jahr war es aber anders in der Ausschreibung formuliert. Da gab es zwar noch keine A-und B-Normen, aber die damalige Norm ist für mich wie eine A-Norm aufzufassen, also sind die Vorgänge schon irgendwie vergleichbar.Die letzten Ausschreibungen stammen alle noch aus der Corona-Zeit. Dort hatten Teilnehmerbegrenzungen (offiziell) einen anderen Grund. Die letzte Pre-Pandemie-Ausschreibung ist daher eigentlich als Vergleich (und zur Bewertung) sinnvoller:
Zitat:Wenn die festgelegte maximale Teilnehmerzahl anhand der Meldungen und Sonderteilnahmerechte nicht erreicht wird, können durch die leitenden Bundestrainer:innen nachrückende Athlet:innen benannt werden.Dort wurde aufgefüllt unter Einbezug der Sonderstartrechte. Dieses Mal steht es so explizit nicht drin. Schwierig...
https://www.wlv-sport.de/fileadmin/WLV/W...Aktive.pdf
Damals gab es KEINE Teilnehmerlimits. Norm=Teilnahme. Sonderzulassung=Teilnahme. Die Feldergröße wurde angestrebt und zwar nicht zur Begrenzung, sondern zu Erweiterung: Wenn mit Normerfüllern und Sonderzulassungen nicht die gewünschte Feldgröße (in den technischen Disziplinen) erreicht wurde, konnte ZUSÄTZLICH noch aufgefüllt werden.