13.02.2023, 16:00
(13.02.2023, 13:28)Atanvarno schrieb:Bei Athleten mit B-Norm steht doch nur nach Abzug der A-Norm-Erfüller nicht nach Abzug der A-Norm-Erfüller und Sonderzulassungen...Zitat:Athlet:innen mit erfüllter A-Norm
▪ Start ist sicher, sofern eine ordnungsgemäße Meldung zum Meldeschlusstermin
vorliegt.
o Athlet:innen mit genehmigtem Sonderteilnahmerecht
▪ Start ist sicher, sofern ein vollständig genehmigter Sonderantrag und eine
ordnungsgemäße Meldung zum Meldeschlusstermin vorliegen
Athlet:innen mit erfüllter B-Norm▪ Werden nach Abzug der A-Normerfüller:innen bis zur max. Teilnehmerzahl in denFeldern zugelassen
Bedeutet für mich, dass die Sonderstartrechte sehr wohl ins Kontingent zählen, sie werden behandelt wie A-Normerfüller.
Der Passus weiter vorne gilt nur für Nachmeldungen, da können Sonderstartrechte nur noch gewährt werden, wenn noch Plätze im Feld (inklusive B-Normerfüllern) frei sind.
Wenn es wirklich so ist, dass Sonderzulassungen B-Norm-Erfüllern den Startplatz wegnehmen ist das in meinen Augen endgültig eine Farce und fast eine Frage, die juristisch zu klären wäre. Das betrifft ja einige DIsziplinen bei den Frauen (400m, 60m Hürden, 3000 Meter,...) und bei den Männern u.a. dem Weitsprung, wo mit Kai Kazmirek ein Mehrkämpfer eine Sonderzulasung erhält.
In einigen Disziplinen frage ich mich, was die Personen gehindert hat, selbst eine Norm zu erreichen und sich wie andere auch zu qualifizieren (ich würde hier eigentlich nur Koko und Reh über 3000 Meter verstehen).
Lustig wäre doch mal, wenn die Athleten mit Sonderzulassung persönlich diejenigen dann anrufen müssten, deren Startplatz sie "übernehmen". Ich stelle mir so ein Gespräch jedenfalls sehr interessant vor. Ich glaube ich hätte als gestrichene Athletin da sogar selbst die Initiative ergriffen. Vielleicht kann eine Koko als Entschädigung ja zumindest ein paar Sätze Nike-Sportsachen rüberschicken
