13.02.2023, 15:43
Ich finde die Interpretation schwierig. Im letzten Jahr war es aber anders in der Ausschreibung formuliert. Da gab es zwar noch keine A-und B-Normen, aber die damalige Norm ist für mich wie eine A-Norm aufzufassen, also sind die Vorgänge schon irgendwie vergleichbar.
Zitat:Wenn die festgelegte maximale Teilnehmerzahl anhand der Meldungen und Sonderteilnahmerechte nicht erreicht wird, können durch die leitenden Bundestrainer:innen nachrückende Athlet:innen benannt werden.Dort wurde aufgefüllt unter Einbezug der Sonderstartrechte. Dieses Mal steht es so explizit nicht drin. Schwierig...