Zitat:Athlet:innen mit erfüllter A-Norm
▪ Start ist sicher, sofern eine ordnungsgemäße Meldung zum Meldeschlusstermin
vorliegt.
o Athlet:innen mit genehmigtem Sonderteilnahmerecht
▪ Start ist sicher, sofern ein vollständig genehmigter Sonderantrag und eine
ordnungsgemäße Meldung zum Meldeschlusstermin vorliegen
Athlet:innen mit erfüllter B-Norm▪ Werden nach Abzug der A-Normerfüller:innen bis zur max. Teilnehmerzahl in denFeldern zugelassen
Bedeutet für mich, dass die Sonderstartrechte sehr wohl ins Kontingent zählen, sie werden behandelt wie A-Normerfüller.
Der Passus weiter vorne gilt nur für Nachmeldungen, da können Sonderstartrechte nur noch gewährt werden, wenn noch Plätze im Feld (inklusive B-Normerfüllern) frei sind.
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)