19.01.2023, 23:26
Ich bin auch kein Anwalt. Habe aber schon in anderen Kontexten größere Probleme mit überzogenen Datenschutz gehabt. Der Passus 5.1.2.4 ist auf jeden Fall hilfreich. Ob er aber einem übergenauen Datenschützer wirklich ausreicht, bezweifele ich fast. Kennt der Athlet oder die Sorgeberechtigten die Verbindung zwischen Teilnahme an einem Wettkampf und der Veröffentlichung der personenbezogenen Daten im Netz ohne Löschungsmöglichkeit? Ein Nicht-Leichtathlet könnte auch fragen, ob die Veröffentlichung im Netz zu dem "erforderlichen Umfang" gehört.
Aber ich will den Teufel nicht an die Wand malen und hoffe, dass wenigstens die Verbände weiter die Listen veröffentlichen. Alles andere wäre auch wirklich absurd!
Aber ich will den Teufel nicht an die Wand malen und hoffe, dass wenigstens die Verbände weiter die Listen veröffentlichen. Alles andere wäre auch wirklich absurd!